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Reiserecht |
2006-06-08 |
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| Reiserecht: Wann darf ein Hotel als „neu eröffnet“ im Prospekt angepriesen werden? |
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| Wird eine vier Jahre alte Hotelanlage als „neu eröffnet“ bezeichnet, ist die Reise mangelhaft, weil eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. „Neu eröffnet“ ist nach der Verkehrsauffassung nur eine im letzten, allenfalls im vorletzten Jahr vor der Reise eröffnete Hotelanlage. |
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| Mit dieser Entscheidung bekräftigte das Landgericht (LG) Frankfurt a.M. den Grundsatz der Prospektwahrheit und -klarheit, der auch in der BGB-Informationsverordnung für den Reiseveranstalter vorgegeben ist. Der Reiseveranstalter dürfe zwar die von ihm angebotenen touristischen Leistungen auch beschönigend umschreiben. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass der Reisende grob irregeführt werde. Dies sei vorliegend der Fall gewesen. Hebe der Reiseveranstalter eine Hotelanlage als „neu eröffnet“ besonders hervor, sichere er insoweit eine Eigenschaft zu. Allein dass diese fehle, führe schon zu einem Reisemangel. Ließen sich jetzt noch zusätzliche Mängelsituationen feststellen, könne die Gesamtwürdigung der Umstände sogar dazu führen, dass der Reisende wegen erheblicher Beeinträchtigung der Reise den Reisevertrag kündigen und vorzeitig zurückreisen dürfe (LG Frankfurt a.M., 2-19 O 244/04).
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