Aktuelle Gesetzgebung: Reform des Unterhaltsrechts
Das Bundeskabinett hat im April die Reform des Unterhaltsrechts beschlossen. Darin soll das Wohl des Kindes an erste Stelle gesetzt werden, da Kinder bei einer Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig sind. Der Regierungsentwurf sieht u.a. vor:
Kinder sollen Vorrang vor allen anderen Unterhaltsgläubigern haben, wenn nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden ist. Sie erhalten also den ersten Rang unter den Unterhaltsgläubigern.
Im zweiten Rang sollen künftig alle Väter und Mütter stehen, die Kinder betreuen. Das soll unabhängig davon gelten, ob das Paar verheiratet war oder nicht.
Schließlich soll die nacheheliche Eigenverantwortung gestärkt werden. Angesichts der hohen Scheidungsquote – insbesondere von kurzen Ehen – sollen Geschiedene eine zweite Chance haben, eine Familie zu gründen und damit auch zu finanzieren. Die Gerichte sollen daher mehr Möglichkeiten haben, Unterhaltsansprüche für geschiedene Ehegatten zu befristen und zu begrenzen.