Betriebsrat: Keine Mitbestimmung bei der Zuweisung eines Außendienstmitarbeiter-Büros
Der Betriebsrat hat nicht darüber mitzubestimmen, nach welchen Kriterien der Arbeitgeber erfolgreichen Außendienstmitarbeitern, die leistungsabhängig vergütet werden, ein eigenes besonders ausgestattetes Büro zu ausschließlich dienstlichen Zwecken zur Verfügung stellt.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) begründete diese Entscheidung damit, dass die Zuweisung bestimmter Arbeitsmittel keine mitbestimmungspflichtige Lohngestaltung und Entgeltfestsetzung sei. Dies gelte auch, wenn mit diesen Mitteln größere Arbeitserfolge erzielt würden. Die Zuweisungskriterien seien auch keine mitbestimmungspflichtigen Auswahlrichtlinien im Sinne von § 95 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BAG, 1 ABR 22/04).