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Rechtsberatung Arbeitsrecht
2003-04-29
Arbeitsrecht
Keine Zurückweisung des Lohnanspruchs wegen fehlender Vollmachtsurkunde
Keine Zurückweisung des Lohnanspruchs wegen fehlender Vollmachtsurkunde
Hat ein Arbeitnehmer durch einen Rechtsanwalt bei seinem Arbeitgeber die Zahlung von ausstehendem Gehalt verlangt, kann der Arbeitgeber diese Zahlungsaufforderung nicht mit dem Argument zurückweisen, dass ihr keine anwaltliche Vollmachtsurkunde beigelegen hätte. Insbesondere kann sich der Arbeitgeber nicht auf den Ablauf der tariflichen Ausschlussfrist berufen, wenn die Vollmacht nicht innerhalb dieser Frist beigebracht wird.
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Im vorliegenden Fall ließ ein Arbeitnehmer ausstehenden Lohn durch seinen Rechtsanwalt schriftlich geltend machen. Da dem Schreiben eine Vollmachtsurkunde nicht beigefügt war, wies der Arbeitgeber den Anspruch zurück und berief sich nach Ablauf der tariflichen Ausschlussfrist auf Verjährung.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass die Geltendmachung eines Lohnanspruchs keine „Willenserklärung“, sondern eine geschäftsähnliche Handlung ist. Im Gegensatz zu Willenserklärungen besteht hier beim Empfänger kein schützenswertes Interesse, unverzüglich – zum Beispiel durch Vorlage der Vollmacht – klare Verhältnisse über die Berechtigung des Vertreters zu schaffen. Die Lohnforderung ändert nämlich anders als beispielsweise eine Kündigung nicht das Arbeitsverhältnis ab, sondern fordert den Schuldner lediglich zur Erfüllung des Lohnanspruchs auf (BAG, Urteil vom 14.8.2002).
 
 
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