Aktuelle Gesetzgebung: Freibetragsgrenzen bei Abfindung herabgesetzt
Zum 1.1.04 wurden die Freibetragsgrenzen für Abfindungen gesenkt. Der steuerfreie Teil der Abfindung beträgt nun:
für Mitarbeiter, die mindestens 55 Jahre alt und mindestens 20 Jahre im Betrieb beschäftigt sind: 11.000 Euro (bisher: 12.271 Euro);
für Mitarbeiter, die mindestens 50 Jahre alt und mindestens 15 Jahre im Betrieb beschäftigt sind: 9.000 Euro (bisher: 10.226 Euro);
für alle anderen Arbeitnehmer: 7.200 Euro (bisher: 8.181 Euro).
Ob der alte oder der neue Freibetrag Anwendung findet, hängt vom Zeitpunkt ab, zu dem die Abfindungszahlung vereinbart wurde. Da es keine Übergangsregelung gibt, sind auf die vor dem 1.1.04 vereinbarten Abfindungen die alten Freibeträge anzuwenden. Für Vereinbarungen nach dem 1.1.04 gelten auf jeden Fall die neuen Freibetragsgrenzen.