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Rechtsberatung Arbeitsrecht
2005-12-02
Arbeitsrecht
Arbeitszeugnis: Arbeitgeber muss schlechte Beurteilung nachweisen
Arbeitszeugnis: Arbeitgeber muss schlechte Beurteilung nachweisen
Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf dessen Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis, so hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass seine Leistung der Wahrheit gemäß beurteilt wird.
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Dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) lag ein Zeugnis zu Grunde, das dem Arbeitnehmer bescheinigte, er habe „zur vollen Zufriedenheit" des Arbeitgebers gearbeitet. Der Arbeitnehmer machte geltend, dieses Gesamturteil attestiere eine nur „befriedigende/durchschnittliche" Leistung, tatsächlich habe er die Note „gut" verdient. Der Arbeitgeber müsse ihm deshalb bescheinigen, er habe „stets" zur vollen Zufriedenheit gearbeitet.

Das BAG wies darauf hin, dass der Arbeitgeber bei seiner Einschätzung einen Beurteilungsspielraum habe, der gerichtlich nur beschränkt überprüfbar sei. Voll überprüfbar seien dagegen die Tatsachen, die der Arbeitgeber seiner Leistungsbeurteilung zu Grunde lege. Habe er dem Arbeitnehmer insgesamt eine „durchschnittliche" Leistung bescheinigt, müsse der Arbeitnehmer die Tatsachen vortragen und beweisen, aus denen sich eine bessere Beurteilung ergeben soll. Sei der Arbeitnehmer als „unterdurchschnittlich" beurteilt, obliege es dem Arbeitgeber, die seiner Beurteilung zu Grunde liegenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen. Im vorliegenden Fall habe der Arbeitgeber nach der im Arbeitsleben weithin üblichen „Zufriedenheitsskala" lediglich eine durchschnittliche und keine gute Gesamtleistung bescheinigt. Ob die Leistung des Arbeitnehmers tatsächlich zusammenfassend als gut zu beurteilen sei, müsse nun das erstinstanzliche Gericht aufklären (BAG, 9 AZR 12/03).
 
 
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