Der rechtliche Umgang mit Konversionsflächen gilt als ungewöhnlich schwieriges Thema, weil sich nach der Aufgabe eines Militärstandorts und der nachfolgenden Veräußerung der Liegenschaften an Private sowohl die verwaltungs-, insbesondere planungsrechtliche Situation als auch die privatrechtlichen Nutzungsverhältnisse mit einem Male unter völlig neuen Vorzeichen darstellen können. Ein funktional und räumlich bisher abgeschlossenes Areal wird durch ein Nebeneinander mehrerer Eigentümer auf derselben Fläche ersetzt; anstatt Versorgungs-, Nachbarschafts- und Entwicklungsfragen im Wesentlichen intern lösen zu können, bedarf es der Neuordnung sowohl der vorher nicht bestehenden Beziehungen der verschiedenen Eigentümer untereinander als auch der neuen Vielfalt ihrer Außenbeziehungen.
Ganz besonders stellen sich die Probleme dementsprechend für die Übergangsphase, in der eine abschließende und rechtssichere Neuordnung insbesondere auch der Außenbeziehungen noch nicht vollständig abgeschlossen ist oder einschlägige Überlegungen und Verhandlungen zum Teil noch im Gange sind.
Hier können durch Unwissenheit schwerwiegende Fehler und letztlich sehr teure Fehler begangen werden, die es zu vermeiden gilt.
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