Scheidung: Arbeitsverhältnis des Ehegatten darf nicht sofort gekündigt werden
Sind Eheleute gleichzeitig Vertragspartner in einem Arbeitsverhältnis, rechtfertigt eine Scheidung regelmäßig noch keine personenbedingte Kündigung.
So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln im Falle eines streitenden Ex-Ehepaares. Das LAG war der Ansicht, dass die Scheidung nicht zwangsläufig gravierende Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben müsse. Der angestellte Ehepartner müsse wie jeder andere Arbeitnehmer behandelt werden. Komme er seiner ordnungsgemäßen Arbeitspflicht nicht nach, müsse er für dieses Fehlverhalten zunächst abgemahnt werden. Erst wenn diese Abmahnung nicht fruchte, könne eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen werden (LAG Köln, 5 Sa 566/02).