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News |
2011-07-27 |
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| Hühnerfarm |
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| Klage gegen Änderungs-Genehmigung der Hühnerfarm in Bischoffen |
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| Bischoffener Bürger klagen gegen Massentierhaltung
Das Regierungspräsidium Gießen hat der Firma EHLEGO Ende April diesen Jahres die Genehmigung erteilt, die in Bischoffen seit Jahrzehnten bestehende Anlage „Hof Bodenscheid“ zur Legehennenhaltung wieder in Betrieb zu nehmen.
Die Firma EHLEGO ist ein Eierproduzent mit Stammsitz in Neuhausen/Spree.
Über 65.000 Legehennen sollen künftig in Bischoffen in sog. „Bodenhaltung in Volieren“ gehalten werden. Die Umstellung der Haltungsform war nach dem Verbot der Käfighaltung notwendig geworden. Angesichts der großen Zahl der Tiere könne von einer artgerechten Haltung aber immer noch keine Rede sein, beklagen Tierschützer.
In Bischoffen hat sich nach Bekanntwerden der Genehmigung rasch die Bürgerinitiative „Gesundes Leben am Aartalsee“ gebildet. Die Bedenken gegen den Betrieb liegen auf der Hand: Eine Anlage dieser Größe verursacht neben Lärm und Schmutz vor allem Eines, nämlich unerträglichen Gestank.
Die Bürger befürchten eine durch die Immissionen verursachte Gesundheitsgefährdung, einen allgemeinen Verlust an Lebensqualität rund um das beliebte Ausflugsziel Aartalsee und einen hohen Wertverlust ihrer Grundstücke, sollte die Anlage tatsächlich in Betrieb genommen werden.
In den Jahren 1999 und 2000 ist es rund um den Aartalsee bereits zu Fliegenplagen biblischen Ausmaßes gekommen, nachdem der Geflügel-Kot auf Felder in der Umgebung ausgebracht wurde. Auch hier war die Bürgerinitiative schon einmal aktiv.
Rechtsanwältin Silke Steinbrenner von der „advo-house Rechtsanwaltskanzlei“ in Wetzlar hat im Namen zweier Anwohner Klage gegen das Land Hessen vor dem Verwaltungsgericht Gießen erhoben.
Sie misst der Klage gute Erfolgsaussichten bei. Zum Einen sei die Öffentlichkeit hier im Genehmigungsverfahren nicht ordnungsgemäß beteiligt worden. Erst nach Erteilung der Genehmigung sei diese in der heimischen Presse bekannt gemacht worden. Dies stelle einen Verfahrensfehler dar. Zum Anderen bestünden auch erhebliche rechtliche Bedenken gegen die inhaltliche Richtigkeit der Genehmigung. Insbesondere überschritten die von dem Betrieb ausgehenden Immissionen die geltenden Richtlinien, daneben sieht die Rechtsanwältin aber unter anderem auch das geltende Baurecht und das Tierschutzgesetz durch die Genehmigung verletzt.
Wer in der Bürgerinitiative mitmachen möchte, oder an weiteren Informationen interessiert ist, kann sich an die „advo-house Rechtsanwaltskanzlei“, Karl-Kellner-Ring 29, 35576 Wetzlar unter der Telefonnummer 06441-2007751 oder per E-Mail an info@advo-house.de wenden.
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