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Rechtsberatung Verbraucherrecht
2009-12-18
Verbraucherrecht
Ebay: Einrichten eines Mitgliedskontos unter fremden Namen kann strafbar sein
Ebay: Einrichten eines Mitgliedskontos unter fremden Namen kann strafbar sein
Die Einrichtung eines Mitgliedskontos unter falschen Personalien bei der Auktionsplattform ebay im Internet kann strafbar sein.
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Hierauf wies das Kammergericht (KG) in einem Strafverfahren hin. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Einrichtung eines Mitgliedskontos bei ebay keinen rein internen Vorgang darstelle, sondern auf eine nach außen gerichtete und rechtlich wirkende Erklärung zurückgehe. Beim Abschluss des Nutzungsvertrags komme es ebay ersichtlich auf die tatsächliche Identität der Person an. Das folge zum einen daraus, dass mittels einer Schufa-Überprüfung die Bonität - auch zum Schutze anderer Nutzer - geprüft werde. Zum anderen wolle ebay auch den Zahlungseingang fälliger Gebühren sicherstellen.

Demgegenüber liege nach Ansicht der Richter keine Datenfälschung beim anschließenden Ankauf von Waren unter diesem Account vor. Die Vertragspartner würden hier nicht über die Identität des Angeklagten getäuscht. Dabei müsse nämlich auf den Zeitpunkt des Einstellens der Angebote abgestellt werden. Bereits damit gebe der Anbieter das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die angebotene Ware ab. Der Vertrag komme mit dem Höchstbietenden einer Auktion oder demjenigen Mitglied zustande, das bei einer "Sofort-Kauf"-Option seinerseits eine verbindliche Vertragserklärung abgibt. Der Anbieter habe insofern keinerlei Einfluss auf seinen Vertragspartner und wisse dies auch. Für ihn sei die Person des Käufers daher nicht von Interesse (KG, (4) 1 Ss 181/09 (130/09)).
 
 
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