Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwalt Inkasso
So. 05. Februar 2012 x
Rechtsanwaltskanlei Wunderer Rechtsanwaltskanzlei Wunderer pp
Erbrecht
Baurecht, Arbeitsrecht
Startseite
 
  Leistungen:
  Rechtsberatung
Inkasso Online
Musterverträge
 
  Magazin:
   
Artikelübersicht
Arbeitsrecht
Baurecht
Erbrecht
Familienrecht
Konversions-Areale
Mietrecht
News
Reiserecht
Strafrecht
Verbraucherrecht
Verkehrsrecht
 
  Sonstiges:
   

Kontakt
AGB
Impressum

Links

 

 
 

advo-house
Rechtsanwaltskanzlei
Bischoffen


Seeblick 32
35649 Bischoffen

Tel.: 06444-921883
Fax: 06444-921884


advo-house

Rechtsanwaltskanzlei
Wetzlar

Karl-Kellner-Ring 29
35576 Wetzlar

Tel.: 06441-2007751
Fax: 06441-2007754

info@advo-house.de

 
Rechtsberatung Mietrecht
2009-11-25
Mietrecht
Gewerbemietrecht: Rückzahlung von unter Vorbehalt erbrachter Miete
Gewerbemietrecht: Rückzahlung von unter Vorbehalt erbrachter Miete
Eine Vermieterin von Gewerberäumen ist dem Mieter zur Rückzahlung von unter Vorbehalt gezahlter Miete verpflichtet, wenn es in den angemieteten Lagerhallen zu regelmäßigen Wassereinbrüchen gekommen ist.
Rechtsanwaltskanzlei Wunderer
So entschied das Landgericht (LG) Coburg und verurteilte die Vermieterin der Lagerhallen, dem Mieter Mietzahlungen in Höhe von rund 20.000 EUR zu erstatten. Stein des Anstoßes war ein vermehrt auftretender Wassereinbruch in den Mieträumen eines Getränkelagers. Der Mieter zahlte daher über längere Zeit die Miete nur noch unter Vorbehalt. Als er dieses Geld von der Vermieterin zurückverlangte, verweigerte diese die Zahlung.

Das LG gab jedoch dem Mieter recht. Die Richter stellten fest, dass es über zwei Jahre lang nach Regenfällen immer wieder zum Eintritt von Wasser in die vermieteten Lagerräume kam. Aufgrund des Umfangs der Wassereintritte hielt das Gericht eine Mietminderung von 25 Prozent für angemessen. Eine Verjährung des Rückzahlungsanspruchs verneinte das Gericht. Auf Verwirkung könne sich die Vermieterin nicht berufen, da der Mieter nur unter Vorbehalt gezahlt habe (LG Coburg, 23 O 416/08).
 
 
Rechtsberatung  
Rechtsanwaltskanzlei Wunderer pp
Felix KruschWebdesign speziell für FriseureMammutbaumsamen, Mammutbaum, samen, Sequoiadendron, SequoiaRechtsberatung

© 2005, 2006 - Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskanzlei Wunderer pp