Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwalt Inkasso
So. 05. Februar 2012 x
Rechtsanwaltskanlei Wunderer Rechtsanwaltskanzlei Wunderer pp
Erbrecht
Baurecht, Arbeitsrecht
Startseite
 
  Leistungen:
  Rechtsberatung
Inkasso Online
Musterverträge
 
  Magazin:
   
Artikelübersicht
Arbeitsrecht
Baurecht
Erbrecht
Familienrecht
Konversions-Areale
Mietrecht
News
Reiserecht
Strafrecht
Verbraucherrecht
Verkehrsrecht
 
  Sonstiges:
   

Kontakt
AGB
Impressum

Links

 

 
 

advo-house
Rechtsanwaltskanzlei
Bischoffen


Seeblick 32
35649 Bischoffen

Tel.: 06444-921883
Fax: 06444-921884


advo-house

Rechtsanwaltskanzlei
Wetzlar

Karl-Kellner-Ring 29
35576 Wetzlar

Tel.: 06441-2007751
Fax: 06441-2007754

info@advo-house.de

 
Rechtsberatung Arbeitsrecht
2009-04-30
Arbeitsrecht
Arbeitsentgelt: Verzicht auf Lohnansprüche, um einen Betriebsübergang zu ermöglichen
Arbeitsentgelt: Verzicht auf Lohnansprüche, um einen Betriebsübergang zu ermöglichen
Ein Erlassvertrag, mit dem die Parteien eines Arbeitsverhältnisses den Verzicht auf rückständige Vergütung für den Fall vereinbaren, dass es zu einem Übergang des Betriebs auf einen Dritten kommt, verstößt gegen zwingendes Gesetzesrecht und ist unwirksam.
Rechtsanwaltskanzlei Wunderer
So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall einer Erzieherin in einer Kindertagesstätte. Sie war von ihrem Arbeitgeber informiert worden, dass die Tagesstätte von einem anderen Träger übernommen werde und die Arbeitsverhältnisse auf diesen übergehen sollten. Die Übernahme werde aber nur erfolgen, wenn die Mitarbeiter auf alle offenen Urlaubs- und Weihnachtsgeldansprüche verzichten würden. Andernfalls drohe die Insolvenz und damit der Verlust des Arbeitsplatzes. Daraufhin verzichtete die Erzieherin schriftlich auf rückständiges Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Später verlangte sie rückständiges Urlaubs- und Weihnachtsgeld in Höhe von mehr als 1.700 Euro brutto, auf das sie verzichtet hatte.

Das BAG gab ihr recht und verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung. Nach Ansicht der Richter sei der zwischen den Parteien geschlossene Erlassvertrag nichtig. Er verstoße gegen ein gesetzliches Verbot. Bei einem Betriebsübergang schreibe das Gesetz zwingend vor, dass der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintrete. Diese Bestimmung dürfe nicht abbedungen oder umgangen werden. Aus der Bedingung des Erlassvertrags ergebe sich, dass für ihn der geplante Betriebsübergang Anlass und entscheidender Grund gewesen sei. Damit stelle er eine unzulässige Umgehung des zwingenden Gesetzesrechts dar (BAG, 8 AZR 722/07).
 
 
Rechtsberatung  
Rechtsanwaltskanzlei Wunderer pp
Felix KruschWebdesign speziell für FriseureMammutbaumsamen, Mammutbaum, samen, Sequoiadendron, SequoiaRechtsberatung

© 2005, 2006 - Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskanzlei Wunderer pp