Nachbarrecht: Baumwurzeln dürfen nicht zum Nachbarn wachsen
Ein Baumeigentümer muss dafür Sorge tragen, dass die Baumwurzeln nicht in das Nachbargrundstück hinüberwachsen. Der Nachbar kann die auf sein Grundstück hinübergewachsenen Baumwurzeln selbst beseitigen und die dadurch entstehenden Kosten vom Eigentümer des Baums erstattet verlangen.
Mit dieser Entscheidung beendete der Bundesgerichtshof (BGH) den Streit zweier Nachbarn. Dieser war daran entbrannt, dass die Wurzeln eines Kirschbaums auf dem Nachbargrundstück die Betonplatten des Gartenwegs hochgedrückt hatten. Der Nachbar ließ daraufhin den Weg aufbrechen und durch einen mit Kleinpflastersteinen befestigten Weg ersetzen. Die Kosten verlangte er von dem Baumeigentümer ersetzt. Der BGH machte deutlich, dass ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn die Beseitigung von herüberwachsenden Baumwurzeln verlangen könne. Er könne die Baumwurzeln jedoch auch genauso gut selbst beseitigen. Nehme er die Arbeit selbst vor, könne er die hierfür erforderlichen Kosten erstattet verlangen. Allerdings müsse dabei differenziert werden: Erstattet verlangen könne er nämlich nur die Kosten, die der Eigentümer des Baums für die Beseitigung der Beeinträchtigung hätte aufwenden müssen. Dies wären im vorliegenden Fall die Kosten gewesen, die für ein Aufnehmen der von der Baumwurzel hochgedrückten Betonplatte, dem Abschneiden der Baumwurzel, dem Wiederherstellen des Untergrunds und dem Wiedereinlegen der Betonplatte entstanden wären. Eine komplette Neupflasterung des Wegs sei von der Kostenerstattungspflicht des Baumeigentümers jedoch nicht umfasst. Die Kosten dieser "Luxussanierung" könne der Nachbar nicht verlangen (BGH, V ZR 99/03).