Das Team von advo-house.de der Rechtsanwaltskanzlei Wunderer pp wünscht allen Klienten und Besuchern dieser Website ein Jahr 2013 voller Glück und Erfolg.
Wer sein Recht nicht wahret, gibt es auf.
Ernst Raupach
mehr...
Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1. Januar 2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten. mehr...