| Aktuelle Gesetzgebung: Erbrechtsreform passiert den Bundesrat |
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| 2009-12-16 |
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| Nach der Zustimmung des Bundesrats tritt die Erbrechtsreform am 1. Januar 2010 in Kraft. Mit der Reform soll vor allem Erben geholfen werden, deren Erbe im Wesentlichen aus einem Vermögensgegenstand besteht und die einen Pflichtteilsberechtigten auszahlen müssen. Damit der Erbe in einer solchen Situation nicht das geerbte Haus oder die geerbte Firma verkaufen muss, um den Pflichtteilsanspruch erfüllen zu können, wird die gesetzliche Stundungsmöglichkeit künftig auf alle Erben erweitert. Weiterhin sollen mit der Reform Pflegeleistungen von pflegenden Angehörigen berücksichtigt werden.
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| Erbrecht: Kontrollieren sie Ihr Testament bei veränderten Lebensverhältnissen |
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| 2009-09-09 |
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| Dank des medizinischen Fortschritts erhöht sich zunehmend die Lebenserwartung. Statistisch gesehen beträgt sie derzeit für Männer 76,89 und für Frauen 82,25 Jahre. Im Laufe der Zeit können Lebensumstände eintreten, die bei Testamentserrichtung vor Jahren oder Jahrzehnten noch nicht bekannt waren. Daher ist es erforderlich, Urkunden mit erbrechtlichem Inhalt in bestimmten Zeitabständen zu überprüfen. Nachstehend finden Sie stichwortartig Beispiele für die Notwendigkeit der Aktualisierung.
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| Erbrecht: Ausgleichsansprüche von Miterben untereinander verjähren erst nach 30 Jahren |
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| 2009-08-10 |
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| Wird ein Erbe nach Verteilung des Nachlasses von einem Pflichtteilsberechtigten auf Auszahlung seines Pflichtteils in Anspruch genommen, kann der in Anspruch genommene Erbe von den anderen Miterben auch noch zehn Jahre nach dem Erbfall anteiligen Ausgleich verlangen. mehr... |
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| Keine Vergütung für Nachlasspfleger, der Nachlass veruntreut |
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| 2009-06-16 |
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| Bei größeren Nachlässen kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen, der dann die Erbmasse zu sichern und zu verwalten hat. Muss er dazu umfangreiche Aktivitäten entfalten, kann er in der Regel hierfür eine Vergütung verlangen. Stellt sich allerdings heraus, dass er Nachlassgelder für sich selbst verwendet hat, entfällt der Vergütungsanspruch. mehr... |
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| Vorerbe ist in der Verfügungsbefugnis über den Nachlass beschränkt |
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| 2009-06-12 |
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| Hat der Erblasser in seinem Testament eine „Vorerbschaft“ angeordnet, so kann der als Vorerbe Bedachte in der Regel nur eingeschränkt wirksam über das Erbe verfügen. Wenn er Gegenstände verschenkt oder deutlich unter Wert abgibt, kann der Nacherbe sie gegebenenfalls sogar vom Empfänger zurückverlangen. mehr... |
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| Erbengemeinschaft: Informationspflichten des Testamentsvollstreckers eines Miterben |
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| 2009-03-01 |
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| Der Testamentsvollstrecker über den Erbteil eines Miterben ist auch während des Bestehens der Erbengemeinschaft verpflichtet, diesem Miterben ein Verzeichnis aller Nachlassgegenstände mitzuteilen. mehr... |
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| Ein Erbverzicht will gut überlegt sein |
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| 2008-11-29 |
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| Ein notarieller Erbverzicht ist auch dann wirksam, wenn der Erblasser später noch erhebliches Vermögen anhäuft. Ein solcher Verzicht will daher gut überlegt sein.
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| Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts bei Hausübertragung versus Pflegebedürftigkeit |
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| 2008-06-01 |
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| Übertragen Eheleute ihr Hausgrundstück bei Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts auf ihre Kinder, hat der überlebende Ehegatte nach Auszug in ein Pflegeheim wegen Eintritts dauernder Pflegebedürftigkeit keinen automatischen Anspruch gegen die Übernehmer auf Zahlung einer Geldrente. mehr... |
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| Erbrecht: Testament mit herausgeschnittenem Text |
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| 2008-04-27 |
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| Wird ein Erbscheinsantrag auf ein Testament gestützt, das ersichtlich unvollständig ist, da aus der Urkunde ein Teil des Texts herausgeschnitten wurde, ist zu prüfen, ob sich der fehlende Teil rekonstruieren lässt. Der fehlende Textbestandteil ist nur unerheblich, wenn sich feststellen lässt, dass der Teil vom Erblasser oder auf dessen Veranlassung ausgeschnitten wurde. Nur dann ist regelmäßig von einem teilweisen Widerruf auszugehen.
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| Die lebzeitige Übertragung eines Wohnanwesens muss nicht zur Ausgleichspflicht gegenüber den Pflichtteilsberechtigten führen |
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| 2008-01-29 |
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| Die Übertragung eines Wohnanwesens durch die Eltern auf eines ihrer Kinder kann nach dem Tod der Eltern nur Ausgleichsansprüche der anderen Kinder auslösen, wenn eine Schenkung vorliegt. Das ist aber nicht der Fall, wenn der "bedachte" Sprössling im Gegenzug Verpflichtungen übernommen hatte, deren Wert dem des Anwesens entsprach. mehr... |
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